Kontakt
Haben Sie Fragen oder Wünsche? Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an uns wenden:
Telefon: 07565-7138
E-Mail: info@musikhaus-foerg.de
Unser freundliches Fachpersonal ist in folgenden Geschäftsstellen für Sie da:
Aichstetten-Altmannshofen [Anfahrt]
Allgäustraße 15
Tel. 07565-7138, Fax 7128
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Samstag: 8:30 - 13:00
Wangen [Anfahrt]
Bindstraße 17
Tel. 07522-21987, Fax 20046
E-Mail: wangen@musikhaus-foerg.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Samstag: 8:30 - 12:30
Memmingen [Anfahrt]
Obere Bachgasse
Tel. 08331-5373, Fax 48269
E-Mail: memmingen@musikhaus-foerg.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 9:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Samstag: 9:00 - 13:00
Impressum
Geschäftsführer: Josef Förg, Wolfgang Förg
Reg.-Gericht Ravensburg HRB 559L
UST.-Id.-Nr. DE 220646646
Gerichtsstand ist Leutkirch.
Mitglied im Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e.V.
Inhaltlich Verantwortlicher: Wolfgang Förg
Copyright
Der Inhalt unserer Homepage ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten.
Haftung
Diese Website wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenden Informationen übernommen werden.
Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Piano-Musikhaus Förg GmbH und seinen Kunden. Sie bedürfen keiner schriftlichen Anerkennung des Kunden. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Piano-Musikhaus Förg GmbH erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder in Rechnung gestellt wurde.
Die Piano-Musikhaus Förg GmbH behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist. In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber der Piano-Musikhaus Förg GmbH sind ausgeschlossen.
Handelt es sich um Serienartikel und wird die Lieferung der besichtigten Sachen nicht ausdrücklich gewünscht, ist die Piano-Musikhaus Förg GmbH berechtigt, in Form und Qualität gleiche Sachen zu liefern. Eine evtl. Lagerung der gekauften Sachen erfolgt stets zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
Geringfügige Abweichungen der Ware hinsichtlich Farbe und Design gegenüber der Darstellung im Internet, in Prospekten und anderen Medien sind unvermeidbar und stellen keinen Grund für Beanstandungen dar.
Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie beinhalten keine Transportkosten oder sonstige Leistungen, es sei denn, dieses ist für das jeweilige Produkt gesondert ausgewiesen.
§2 Lieferung
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ein bestimmter Liefertermin schriftlich vereinbart.
Die Lieferung oder Teillieferung der Waren erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Rechnung des Kunden an die von ihm angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nimmt der Käufer die gelieferte Ware nicht an oder lässt sich die Ware entgegen den vom Käufer gemachten Angaben vor Ort nicht ordnungsgemäß abliefern, können Gebühren für den Rücktransport und die Lagerung in Rechnung gestellt werden.
Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um die Gewährleistungsansprüche zu erhalten. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
Schadensersatzansprüche gegen die Piano-Musikhaus Förg GmbH wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§3 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unverzüglich und ohne Abzug zu zahlen.
Kommt der Kunde, wenn auch unverschuldet, mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein höherer Verzugsschaden kann, soweit nachweisbar, geltend gemacht werden. Die Piano-Musikhaus Förg GmbH ist berechtigt, für die Erstellung und Versendung von Mahnungen eine Aufwandsentschädigung zu erheben.
Sollte der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug bleiben, so hat dies die Fälligkeit des ganzen Kaufpreises inklusive aller Nebenkosten zur Folge. Die Piano-Musikhaus Förg GmbH ist aber schon, wenn eine der vereinbarten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet wird, berechtigt, vom Kauf zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen.
Die Verrechnung der geleisteten Zahlungen geschieht zuerst für die Nebenkosten und dann erst für die Hauptforderung. Eine Zahlung an Vertreter der Piano-Musikhaus Förg GmbH ohne besonderen Ausweis geschieht auf Gefahr des Käufers. Wird der Kaufvertrag von einem Finanzierungsinstitut vorfinanziert, so gelten neben den Kreditierungsbedingungen in jedem Falle die vorstehenden Bedingungen.
§4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Piano-Musikhaus Förg GmbH.
Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Sachen sorgfältig zu behandeln und zum Barzahlungspreis gegen Untergang und Beschädigung zu versichern, soweit im Rahmen einer Hausratsversicherung möglich. Der Käufer tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen die Versicherung an die Piano-Musikhaus Förg GmbH ab und legt auf Verlangen den Versicherungsvertrag vor. Die Piano-Musikhaus Förg GmbH nimmt die Abtretung an.
Instrumente müssen an einem geeigneten Ort (u.a. angemessene Temperatur und Luftfeuchtigkeit) aufgestellt und auf Kosten des Käufers regelmäßig von der Piano-Musikhaus Förg GmbH oder einem mit ihr abgestimmten autorisierten Fachhändler instandgehalten werden (z.B. bei Klavieren und Flügeln durch jährliche Stimmung). Transporte von Großinstrumenten wie Klavieren, Flügeln und E-Pianos dürfen nur über Fachspeditionen durchgeführt werden.
Dem Käufer ist es nicht gestattet, vor der vollständigen Bezahlung Verfügungen zu treffen, welche die Rechte der Piano-Musikhaus Förg GmbH beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Gegenstände nicht verändert, veräußert, verpfändet, vermietet, vertauscht, verliehen, verschenkt, an dritter Stelle untergebracht oder aus dem Bundesgebiet entfernt werden. Im Falle einer Weiterveräußerung räumen wir uns einen verlängerten Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung der Restschuld ein. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Piano-Musikhaus Förg GmbH und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Piano-Musikhaus Förg GmbH ab. Die Piano-Musikhaus Förg GmbH nimmt diese Abtretung an.
Der Käufer ist außerdem verpflichtet, eintretende Wohnungswechsel, Pfändungen, Insolvenz, Beschädigungen, Brandfälle sowie überhaupt sämtliche die Geltendmachung des Eigentumsrechts gefährdende oder dasselbe verletzende Vorkommnisse der Piano-Musikhaus Förg GmbH unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und etwaige Protokolle (z.B. des Gerichtsvollziehers, der Versicherung etc.) beizufügen. Bei einer Pfändung hat der Käufer das durch etwa anzustrengende Freigabeklage entstehende Kostenrisiko zu tragen oder aber den durch die Unterlassung entstehenden Rechtsverlust zu ersetzen.
Die Piano-Musikhaus Förg GmbH ist berechtigt, sich jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung von dem Vorhandensein und dem Zustand der gelieferten noch nicht vollständig bezahlten Sachen zu überzeugen. Der Käufer hat zu diesem Zweck freien Zutritt zu dem Unterstellort der Sachen zu gewähren.
§5 Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Gemäß BGB § 312b ff. hat der Käufer, sofern er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, ein Widerrufsrecht bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations-mitteln abgeschlossen wurden. Dieses gilt jedoch nicht für die Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (wie z.B. Klaviere und Flügel)
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Noten und Literatur, die nicht eingeschweißt sind
Dienstleistungen, die auf Kundenwunsch bereits vollständig oder teilweise ausgeführt wurden
Es gelten die gesetzlich festgelegten Widerrufsfristen.
Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren und frei von Rechten Dritter in der bei Lieferung erhaltenen Verpackung an die Piano-Musikhaus Förg GmbH zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist die Piano-Musikhaus Förg GmbH berechtigt, für die Nutzungszeit einen Wertersatz zu verlangen.
Kann der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat, ist er dazu verpflichtet, der Piano-Musikhaus Förg GmbH den Wert der Ware zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.
Bei Rücksendung ist die Ware nicht schlechter gegen Schäden zu sichern als bei der Anlieferung. Nicht zum Paketversand geeignete Waren dürfen nur über Fachspeditionen zurückgesendet werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rücksendung auf Gefahr und Kosten des Käufers.
Bezahlte Beträge werden nach Prüfung der Ware umgehend erstattet.
§6 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche
Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Sache verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht §2 Ziffer 4, §6 Ziffer 2, §6 Ziffer 3 oder §6 Ziffer 4 in Kraft treten oder etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen beträgt laut Gesetz 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen zwölf Monate. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sieht das Gesetz eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten bei neuen Sachen und 6 Monaten bei gebrauchten Sachen vor. Die Frist beginnt in jedem Fall mit Gefahrenübergang der Sache.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer binnen 14 Tagen nach Übergabe bzw. Bemerkbarkeit der Piano-Musikhaus Förg GmbH schriftlich mitzuteilen. Andernfalls verliert der Käufer insoweit seine Gewährleistungsrechte.
Von der Gewährleistung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
gebrauchsbedingter/natürlicher Verschleiß
Mängel, verursacht durch Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung, mangelnde Wartung/Pflege
Mängel, verursacht durch Verwendung von nicht originalen Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen
geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind
Produkte, an welchen unbefugte Dritte oder der Käufer Reparaturversuche tätigten.
Wurde der Vertragsabschluss durch die Piano-Musikhaus Förg GmbH im Kundenauftrag vermittelt und handelt es sich bei den Vertragspartnern um Verbraucher, entfallen Mängelansprüche des Käufers.
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Die Piano-Musikhaus Förg GmbH kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann die Piano-Musikhaus Förg GmbH wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
Liefert die Piano-Musikhaus Förg GmbH zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz *) für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Piano-Musikhaus Förg GmbH nur, soweit diese auf vorsätzlichem Handeln, grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht der Piano-Musikhaus Förg GmbH beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Piano-Musikhaus Förg GmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
§7 Vertragsrücktritt durch die Piano-Musikhaus Förg GmbH
Die Piano-Musikhaus Förg GmbH kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn
der Käufer, Mietkäufer oder ein Bürge falsche Angaben über seine Person oder über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemacht hat
der Käufer die in §4 Ziffer 5 vereinbarte Anzeigepflicht verletzt
der Käufer nach erfolgter Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand bleibt
der Käufer mit der Sache vertragswidrig verfährt
der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder gegen ihn fruchtlos vollstreckt wird.
Der Kunde ist damit zur sofortigen Herausgabe der gelieferten Waren verpflichtet. Die Piano-Musikhaus Förg GmbH kann die Ware auch selbst zurückholen, ohne dass sich der Käufer dieser Maßnahme gegenüber auf sein Hausrecht berufen darf. Die Kosten der Hin- und Rückbeförderung sowie alle sonstigen Spesen trägt der Käufer. Die Differenz aus geleisteten Zahlungen und dem Betrag für Aufwendungen, für etwaige Beschädigungen der Sache sowie für die Wertminderung und Überlassung zum Gebrauch *) wird erstattet bzw. dem Kunden in Rechnung gestellt.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Klagen von Seiten der Piano-Musikhaus Förg GmbH ist Leutkirch, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Für Klagen gegen die Piano-Musikhaus Förg GmbH ist Leutkirch ausschließlicher Gerichtsstand.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenansprüche des Käufers außerhalb dieses Vertrages geben ihm kein Recht zur Zurückbehaltung. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
*) Für die Wertminderung werden im 1. Jahr 30% des Kaufpreises und für jedes weitere Jahr 10% des Kaufpreises berechnet. Für die Gebrauchsüberlassung werden monatlich 5% des Kaufpreises angesetzt. Höhere Sätze sind rechtens, soweit nachweisbar.